Arzthaftungs-Medizinstrafrecht
Bei diesem Rechtsbereich handelt es sich nicht um einen eindeutig definierten Bereich des Rechts. Ein „Sonderstrafrecht“ für Beteiligte des Gesundheitswesens existiert nur in Teilbereichen, insbesondere bei den seit 2017 geltenden Rechtsnormen, welche mit der sog. „legge Gelli – Bianco“ eingeführt wurden.
Daneben gelten für Mediziner die Vorschriften des italienischen Strafgesetzbuches sowie des Arzneimittel – Betäubungsmittelgesetzes. Diese Bestimmungen gelten zwar für alle Bürger, erhalten aber eine besondere Relevanz bei Strafverfahren gegen Ärzte.