Arbeitsrecht (nur für Arbeitgeberseite)

Ihre Anwälte in Bozen, Südtirol, Italien für arbeitsrechtliche Angelegenheiten jeglicher Art

Das italienische Arbeitsrecht ist für viele Unternehmen ein Dorn im Auge, weil es zu umfangreich und zu chaotisch ist, bedingt vor allem durch die ständigen Reformen, welche es erfährt. Nicht nur, dass es dadurch schwierig ist den Durchblick zu haben, hinzu kommt auch noch, dass es – und man braucht daraus kein Geheimnis zu machen – sehr arbeitnehmerfreundlich ist. Deshalb ist es besonders wichtig, gut beraten zu werden. Die Anwälte von KMFB sind mit allen arbeitsrechtlichen Fragen vertraut, die sich im heutigen Geschäftsleben stellen.

Wir können Ihnen zum Beispiel mit der Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen für höhere oder leitende Angestellte behilflich sein, was nicht selten zu wirtschaftlichen Ersparnissen führt, sondern auch und vor allem vor rechtliche Fehltritte schützt. Wussten Sie beispielsweise, dass der Großteil der nachvertraglichen Wettbewerbsverbote als nichtig zu erachten ist? Oder wussten Sie, dass man den Arbeitnehmer dazu verpflichten kann, zum Beispiel als Gegenleistung für eine ihm zugesprochene Ausbildung, im Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum zu bleiben?

Auch haben Unternehmen des Öfteren Probleme mit grundlegenden, arbeitsrechtlichen Aspekten wie z.B., dass die Arbeitnehmer eine überhöhte Anzahl von Überstunden leisten. Wussten Sie, dass jene Überstunden, welche in das sog. Arbeitszeitkonto fließen und mittels Zeitausgleich genossen werden nicht für die Berechnung des Wochenarbeitszeitdurchschnittes berücksichtigt werden und folglich auch nicht zur Berechnung der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen, maximalen Jahresüberstundenanzahl herangezogen werden? Wir können Ihnen nicht nur helfen rechtlich machbare Lösungen zu finden, sondern wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der entsprechenden Umsetzung, wie zum Beispiel, mit dem Verfassen eines Betriebsabkommens.

Ein besonders leidiges Thema sind in Italien vor allem Entlassungen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Individual-oder Massenentlassungen handelt. Dabei wird oft die Auffassung vertreten, dass der Anwalt erst dann hinzuzuziehen ist, wenn die Entlassung bereits ausgesprochen wurde und mit der Gegenseite keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Ein in Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kann zwar auch dann noch einiges bewegen, der Streitfall wird jedoch – in der Regel – weit vorher entschieden und zwar zu jenem Zeitpunkt, in dem das Unternehmen die Entscheidung fällt, zur Entlassung zu schreiten. Und es wird dabei nicht nur vermieden, dass formelle Fehler begangen werden, sondern es wird vor allem auch gewährleistet, dass die beste Situation geschaffen und die sicherste Variante gewählt wird. Wussten Sie zum Beispiel, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit hat einen Privatdetektiv zu beauftragen um Beweise darüber zu sammeln, dass der Arbeitnehmer während des Krankenstandes einer anderen Arbeitstätigkeit nachgeht und diesen folglich simuliert?

Zu wenig Beachtung findet oft auch die Figur des Agenten und/oder Vertreters. Die meisten Konflikte entstehen dabei hinsichtlich der sog. Entschädigung bei Beendigung des Agentur-Vertreterverhältnisses. Wussten Sie, dass es unter Umständen die Möglichkeit gibt den Agentur-Vertretervertrag auf der Basis der reinen Gesetzbestimmungen zu verfassen, wodurch erhebliche Vorteile mit Bezug auf die genannte Entschädigung entstehen. Dies da einige Voraussetzungen erfüllt werden müssen, die hingegen bei der Anwendung der Kollektivverträge größtenteils für als automatisch gegeben erachtet werden?

Die Anwälte von KMFB können Ihnen natürlich auch bei Inspektionskontrollen behilflich sein und Ihnen dabei wertvolle Tipps geben, wie auch bei Streitfällen mit den verschiedenen Instituten wie, z.B., NISF (INPS) und INAIL.