Verträge und Haftung
Ob Personen-oder Kapitalgesellschaften, Stiftungen oder Genossenschaften, unsere Anwälte KMFB kennen aus langjähriger Erfahrung die Bedürfnisse und Erfordernisse dieser juridischen Personen und stehen diesen beratend zur Seite.
Die Beratung und Betreuung umfasst insbesondere die Ausarbeitung und Abänderung von Gesellschaftsverträgen, Nebenabsprachen und Satzungen, die Lösung von haftungsrechtlichen Problemen der Führungskräfte wie z.B. Verwaltungsräte, Vorstände und Aufsichtsräte, arbeitsrechtliche Fragen betreffend Führungskräfte, Mitarbeiter und Vertreter, die Thematik Vollmacht des Arbeitgebers und die damit verbundene strafrechtliche Garantieposition sowie eine rechtliche Beratung für die betriebsinternen Abläufe.
Modell 231 und ODV
Mit dem GvD Nr. 231/2001 wurde erstmals in Italien die verwaltungsrechtliche Haftung der Gesellschaften, Körperschaften und Vereinigungen für verschiedenste darin genannte Straftaten eingeführt. Bis dahin konnten nur die für die juridischen Personen agierenden physischen Personen strafrechtlich belangt werden.
Unternehmen können sich vor einer solchen Haftung schützen, indem sie ein im GvD 231/2001 vorgesehenes Organisationsmodell, kurz Modell 231, erstellen lassen. Für die Erstellung eines ausgereiften Modells 231 müssen die einzelnen betriebsinternen Risiken hinsichtlich einer strafrechtlichen Verfolgung erörtert und angeführt werden und Maßnahmen vorgesehen werden, anhand derer vermieden wird, dass Angestellte Straftatbestände begehen. Es ist daher sehr wichtig die betriebsinternen Abläufe zu kennen und diese dann an das ausgearbeitete Modell 231 anzupassen bzw. letzteres in das Unternehmen zu implementieren. Kann ein Unternehmen das Vorhandensein eines solchen Modells nachweisen, stehen im Falle der Begehung einer Straftat durch einen Angestellten die Chancen gut, dass es von einer strafrechtlichen Haftung befreit wird oder zumindest nur in beschränktem Ausmaß betroffen wird.
Privacy
Mit dem GvD Nr.101/2018 wurden in Italien die Bestimmungen der EU VO Nr.679/2016 („General Data Protection Regulation“ kurz GDPR) im Bereich des Datenschutzes umgesetzt.Unsere Anwaltskanzlei KMFB hat sich darauf spezialisiert die einzelnen Privacy Risiken zu ermitteln und für Unternehmen die erforderlichen Dokumente auszuarbeiten sowie Audits durchzuführen.