Erbrecht

Ihre Rechtsanwälte aus Bozen, Südtirol, Italien für alle Bereiche des Erbrechts

Wie wird man Erbe?

Nach italienischem Recht kann man per Testament zur Erbschaft berufen werden. Gibt es kein Testament oder wurde im Testament nur über einen Teil des Erbvermögens verfügt, dann bestimmt der Gesetzgeber, wer zur Erbschaft berufen wird. Im ersteren Fall tritt die testamentarische Erbfolge, im letzteren Fall die gesetzliche Erbfolge ein. Bei der gesetzlichen Erbfolge sind die Personen, denen das Erbvermögen zu Teil wird, und die Höhe ihrer Anteile daran vom Gesetzgeber vorbestimmt. Mit dem Testament hat man die Möglichkeit daran etwas zu ändern, sofern man bei Vorhandensein von pflichtteilsberechtigten Personen, deren Pflichtteil berücksichtigt. Unsere Anwaltskanzlei KMFB aus Bozen, Südtirol berät Mandanten bei der Verfassung von Testamenten.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung, mit welcher eine Person verfügen kann, wer ihr Vermögen nach ihrem Ableben bekommen soll. Damit ein Testament gültig ist, müssen wichtige Formvoraussetzungen erfüllt werden. Inhaltlich gibt es zahlreiche Möglichkeiten die eigene Nachlassregelung zu gestalten. Wesentlich ist dabei die Formulierung. Schlecht formulierte Testamente geben einen enormen Interpretationsspielraum und meist Anlass zu Streitigkeiten. Die Anwälte KMFB beraten sie kompetent um dies bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Was ist ein Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist jener Teil am Erbvermögen, welcher den engsten Verwandten vom Gesetzgeber vorbehalten wird. Die Höhe der Pflichtteilsquote variiert, je nach Familienkonstellation. Für die wertmäßige Berechnung der Pflichtteilsquote werden Schenkungen zu Lebzeiten und der Nachlass herangezogen. Es kommt häufig vor, dass der Pflichtteil eines engsten Verwandten durch Schenkungen zu Lebzeiten oder durch ein Testament verletzt wurde.

Was tun bei Pflichtteilsverletzungen?

Häufig suchen Mandanten unsere Anwaltskanzlei KMFB auf, da sie das Gefühl haben zu wenig vom Erbvermögen erhalten zu haben. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen, ob dieses Gefühl des Mandanten sich bewahrheitet, indem sie mit Hilfe von Schätzgutachtern, die im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge mittels Schenkung übertragenen Güter sowie die im Nachlass befindlichen Vermögenswerte wertmäßig erfassen und Berechnungen anstellen, anhand derer sie feststellen, ob und gegebenenfalls um wieviel der Pflichtteil des Mandanten verletzt wurde. Trifft dies zu, dann wird umgehend Kontakt mit den Begünstigten aufgenommen um eine einvernehmliche Lösung zur Vorbeugung eines Erbstreites zu finden, wenn nötig im Zuge eines Mediationsverfahrens vor der Rechtsanwaltskammer Bozen oder vor der Handelskammer Bozen. Scheitert eine gütliche Lösung wird der Gerichtsweg beschritten. Mit einer von unseren Rechtsanwälten KMFB ausgearbeiteten Kürzungsklage werden die Pflichtteilsverletzungen geltend gemacht um den Pflichtteil des Mandanten wieder herzustellen.

Wie löse ich eine Erbgemeinschaft auf?

Wird ein oder werden mehrere Güter aufgrund einer Erbschaft gemeinschaftlich, gehört jedem der Erben in dieser Gemeinschaft jeweils nur ein ungeteilter Anteil entsprechend seiner Erbquote an jedem Gut. Alle Erben sitzen also in ein und demselben Boot und sind in der Regel bei Entscheidungen über die Verwaltung oder Verfügung der Güter voneinander abhängig. Es leuchtet ein, dass dies langfristig meist nicht gut geht und jeder gerne in einem eigenen Boot fahren möchte. Im italienischen Erbrecht ist daher für jeden Erben die Möglichkeit vorgesehen, die Auflösung der Erbgemeinschaft gegenüber allen anderen Miterben zu beantragen. Wir Rechtsanwälte aus Bozen, Südtirol, Italien haben in solchen Fällen viel Erfahrung mit Erbteilungsklagen, auch bei komplexen Erbgemeinschaften. Dabei achten wir aus der Anwaltskanzlei KMFB auch auf die Möglichkeit eine Ausgleichung zu Gunsten des Mandanten gegenüber den anderen Miterben geltend zu machen.

Wann benötigt es eine Erbschaftsmeldung und einen Erbschein?

In Italien muss bei Ableben einer Person dessen Erbvermögen innerhalb von 12 Monaten der Steuerbehörde gemeldet werden. Davon abgesehen werden kann, wenn sich in der Erbmasse nur Geldvermögen mit einem Wert von weniger als Euro 100.000 befindet und diese Summe den engsten Verwandten zukommt. Befinden sich im Erbvermögen Immobilien, muss im Grundbuchsystem beim Landesgericht Bozen ein Erbschein erwirkt werden.