Verwaltungsrecht

Ihre Anwälte in Bozen, Südtirol, Italien für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten jeglicher Art

Das Verwaltungsrecht, als Teil des öffentlichen Rechts, regelt das Verhältnis zwischen den Trägern der öffentlichen Hoheitsgewalt (Gemeinde, Land, Staat usw.) und einzelnen Privatrechtssubjekten.

Verwaltungsrechtliche Probleme treten meist dann auf, wenn entweder öffentliche Behörden von den Privatrechtssubjekten ein Tun oder Unterlassen fordern oder aber die Privatrechtssubjekte von der Verwaltung ein Handeln begehren, die dieses verwehrt.

Unsere Kanzlei leistet vorgerichtliche Beratung sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Beistand (vor den Behörden, den Regionalen Verwaltungsgerichten, dem Staatsrat und dem Wassergerichtshof in Rom sowie dem Rechnungshof) in folgenden Bereichen des Verwaltungsrechts:

  • Urbanistik und Raumordnung (Baugenehmigungen, Fachpläne, Flächennutzungspläne, Gefahrenzonenpläne, Wohnbauzonen, Gewerbegebiete, Raumordnungsverträge usw.)
  • Konzessionsgebühren (Baukostenabgaben und Erschließungsgebühren), Zuweisung von Baugrund
  • Ausschreibungen für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen, Liefer- und Dienstleistungsverträgen
  • Gewerbe- und Gaststättenrecht, Lizenzwesen
  • Energie- und Umweltrecht, Landschafts- und Denkmalschutz
  • Verwaltungshaftung der öffentlichen Verwalter und Beamten (insb. Verfahren vor dem Rechnungshof) sowie Verwaltungsstrafen

Die für Sie tätigen Anwälte bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die fundierte Kenntnis der lokalen Gesetzgebung und der Anwendungspraxis des Verwaltungsrechts durch die lokalen Behörden und die Organe der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Rechnungshofs. Dadurch können viele Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld vermieden bzw. im Vergleichsweg geschlichtet werden. Insbesondere im Bereich der Haftung der öffentlichen Bediensteten und Verwalter kann eine sachkundige Vertretung bereits im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens zu dessen Einstellung führen.

Von ebenso großer Bedeutung ist die gemeinsame bereichsübergreifende Beratung durch unsere jeweiligen Spezialisten, da das Verwaltungsrecht oftmals in enger Verbindung mit dem Zivil- und insbesondere dem Strafrecht steht (man denke z.B. an Bauvergehen, aber auch an die Verwaltungshaftung von öffentlichen Verwaltern und Beamten).