Kondominiumsrecht

KMFB hilft den Hausfrieden zu wahren

Kondominumsverwalter zu sein, ist oftmals keine leichte Aufgabe. Neben bürokratischen Angelegenheiten gilt es viele rechtliche Fragen zu lösen. Die Anwälte KMFB stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen bei der Eintreibung der Forderung des Kondominiums gegenüber einzelne Miteigentümer oder Dritte sowie bei sämtlichen anderen außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Belangen.

Unsere Anwälte KMFB beraten und vertreten aber auch einzelne Miteigentümer bei Streitigkeiten mit dem Kondominium oder mit anderen Miteigentümern, wie z.B. bei der Anfechtung von Kondominiumsbeschlüssen; bei der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen für Arbeiten, welche an den Gemeinschaftsteilen ausgeführt wurden; bei Immissionen von Lärm, Rauch, Hitze, verursacht durch andere Miteigentümer, welche das normale Maß an Erträglichkeit überschreiten; bei Haftungsfragen des Kondominiumsverwalters; bei der Auslegung der Kondominiumsordnung usw.

Erfahrungsgemäß entstehen häufig Streitigkeiten bei der Spesenaufteilung, bei der Entscheidung über Neuanschaffungen oder Sanierungen, bei der Überarbeitung der Tausendsteltabellen, bei der Nutzung des Dachbodens oder von Dachterrassen, bei der Installation von Heizung oder von Aufzügen usw. Die Anwälte KMFB wissen wie die rechtliche Situation in diesen Bereichen geregelt ist und können entsprechende Ratschläge erteilen.