SCHADENERSATZ – UNFALLRECHT

Ihre Anwälte in Bozen, Südtirol, Italien für Skiunfälle, Sportunfälle, Freizeitunfälle, Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle

Ob bei der Arbeit, beim Sport, auf der Straße oder bei anderen Aktivitäten im Alltagsleben, die Zahl der Unfälle nimmt jährlich zu, meist leider mit schweren Verletzungen der Unfallopfer und nicht selten gar mit tödlichem Ausgang.

Wurden Sie beim Skifahren verletzt und haben das Gefühl ein Dritter müsste für den erlittenen Schaden aufkommen, wissen aber nicht wie vorgehen? Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalles und stehen in Kontakt mit der eigenen oder gegnerischen Versicherung zwecks Schadensabwicklung, sind aber unsicher, ob das erhaltene Angebot zur Schadensregulierung angemessen ist? Sind Sie Angehöriger einer tödlich verunglückten Person und möchten Ihre Ansprüche gegen den Schadensverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung geltend machen?

In solchen und ähnlichen Fällen haben unsere Rechtsanwälte KMFB durch ihre Fachkompetenz und langjährige Berufserfahrung in diesem Bereich schon zahlreichen Mandanten geholfen, die ihnen gesetzlich und rechtlich zustehende Schadenersatzsumme zu erhalten. In jedem einzelnen Fall wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass sämtliche nach italienischem Recht vorgesehenen Schadenspositionen, sei es betreffend den nicht vermögensrechtlichen Schaden (in Deutschland und Österreich entspräche dies dem Schmerzensgeld, welches allerdings niedriger ist), als auch den vermögensrechtlichen Schaden (Sachschäden, Einkommensverlust, medizinische Spesen usw.) erstattet werden. Zwecks Prüfung des Verletzungsgrades und der Quantifizierung des Schadens nach Maßgabe der sog. „Mailänder Tabellen“ arbeitet unsere Anwaltskanzlei KMFB eng mit gerichtsmedizinischen Parteigutachtern aus Südtirol und anderen Regionen Italiens zusammen.

Sie sind bei der Arbeit von einem Gerüst gefallen oder haben sich verletzt? Unsere Anwälte KMFB aus Bozen – Südtirol prüfen gemeinsam mit einem Arbeitssicherheitsexperten, ob eine Verletzung der Arbeitssicherheitsbestimmungen vorliegt und ob der Arbeitgeber und dessen Haftpflichtversicherung belangt werden können. Eine Besonderheit in der italienischen Rechtsordnung ist die Möglichkeit der Geltendmachung des sog. „Differenzschadens“. Wir prüfen für Sie, ob die vom Sozialversicherungsträger INAIL erhaltenen Leistungen ausreichen, den nach den italienischen zivilrechtlichen Kriterien bestimmten Schadenersatz zu decken. In der Regel ist dies nicht der Fall, weshalb die Differenz des Schadens gegenüber dem Arbeitgeber und dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden kann.

Unsere im Bereich des Schadenersatzrechts versierten und stets am neuesten Stand der Rechtslage tätigen Anwälte KMFB kennen auch bestens die andere Seite der Medaille.
Sie sind Eigentümer oder Verwahrer einer Immobilie und wurden aufgefordert Schadenersatz zu leisten? Ihr Kind hat beim Spielen eine andere Person verletzt? Sie waren in einem Verkehrsunfall verwickelt und der andere Unfalllenker fordert Schadenersatz?
Wir von der Anwaltskanzlei KMFB wissen worauf es bei einer guten Verteidigung ankommt und können Sie sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich vor sämtlichen Gerichten in Italien vertreten.