Sexualstrafrecht

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts. Die reine Verdächtigung reicht oftmals aus um die soziale Existenz des Beschuldigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (wie z.B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Die Opfer eines Sexualdeliktes können hingegen Schadersatzansprüche gegen den Täter stellen. Durch den Erhalt des Schadenersatzes kann die Tat natürlich nicht mehr ungeschehen gemacht werden, jedoch hilft eine solche Abfindung im Sinne des Opferschutzes die negativen Auswirkungen der Tat für das Opfer zu mildern. Die Anwaltskanzlei KMFB kennt sowohl die rechtliche Position der Opfer als auch die Verteidigungsposition der Verdächtigten.