Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht als Sonderform des Verkehrsrechts ist Teil des Strafrechts und regelt, wie der Name schon sagt, Verkehrsstraftaten. Die Straftaten findet man zum Großteil in der Straßenverkehrsordnung von 1992.

Wer verfolgt Verkehrsstraftaten? Verkehrsstraftaten werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Diese stellt bei hinreichendem Tatverdacht entweder einen Antrag auf Strafbefehl beim Gericht oder erhebt Anklage.

Welche Sanktionen drohen? Bei einer Verurteilung wird der Täter mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Der Richter kann außerdem ein Fahrverbot und/oder einen Fahrerlaubnisentzug verhängen. Für Fahren unter Alkoholeinfluss sind sehr gravierende Sanktionen vorgesehen und aufgrund der Komplexität der Materie erfordert es einen erfahrenen Anwalt. Einige Monate ohne Führerschein können für den Betroffenen nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes und der Einkommensgrundlage bedeuten. Die Anwaltskanzlei KMFB ist spezialisiert in dieser Materie und betreut jährlich mehr als 50 Fälle von Alkohol am Steuer.