Wirtschafts-Bau-Umweltstrafrecht

Die Quellen des Wirtschaftsstrafrechts finden sich sowohl im Strafgesetzbuch als auch in Spezialgesetzen. Wichtig sind der Schutz der unternehmerischen Privatinitiative, die verfassungsrechtlich verankert ist, und der Schutz der Wirtschaft im Allgemeinen. Neben den Straftatbeständen im Gesellschaftsrecht, im Wettbewerbsrecht und im Patent- und Markenschutzrecht suchen Mandanten auch immer wieder Beratung bei Straftatbeständen im Umwelt- und Abfallrecht, im Lebensmittel- und Gastgewerbebereich sowie im Baurecht. Diese Straftaten betreffen überwiegend Unternehmen, müssen aber auch von Privatpersonen befolgt werden.

Themen des Wirtschaftsstrafrechts in Italien:

  • Unternehmensstraftaten
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Fälschung
  • Verstöße gegen das geistige Eigentum
  • Umweltstraftaten
  • Straftaten im Lebensmittelbereich
  • Straftaten im Bauwesen
  • Verwaltungstechnische Haftung von Gesellschaften Gesetz 231/2001